EINLAGENSICHERUNG

Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, europäische Sparer im Falle einer Bankinsolvenz abzusichern. Dadurch sind Bankeinlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 EUR pro Kunde und Bank abgesichert. Sollte eine Bank insolvent werden und Ihre Einlagen nicht zurückzahlen können, erhalten Sie Ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze in vollem Umfang über das gesetzliche Einlagensicherungssystem zurück. Diese Entschädigungseinrichtung schützt insbesondere Privatanleger und Unternehmen.

Über die Mindestanforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus bieten viele Kreditinstitute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, indem sie in weitere Einlagensicherungsfonds einzahlen. Auch die Staatsgarantie spielt eine bedeutende Rolle bei der Sicherheit.

Die drei Säulen der Einlagensicherung:
– Gesetzliche Einlagensicherung
– Freiwillige Einlagensicherung

In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit vielen Jahren weiterentwickelt, um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2015 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.